In seiner Sitzung am 07.05.2026 hat der Rat den Bürgerantrag „Untersagung der Installation von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dem Meßdorfer Feld“ abschließend behandelt: Ein von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und Volt gemeinsam gestellter Änderungsantrag wurde vom Rat nach kurzer Diskussion mehrheitlich angenommen. Der Änderungsantrag entspricht inhaltlich dem bereits vom Umweltausschuss an 25.03.2026 beschlossenen Änderungsantrag. Der Änderungsantrag im Wortlaut kann aufgerufen werden unter https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026207&refresh=false Eine Aufzeichnung der Ratssitzung können Sie hier aufrufen: https://www.youtube.com/watch?v=1CmkibFG18g&list=PLN5fEHTfn-kDUyMiLc706DnYxPIMV2uW-&index=2 (TOP 5.15 ab 3:22 bis 3:28).
Was beinhaltet der Änderungsantrag und was bedeutet der Ratsbeschluss für das Meßdorfer Feld?
- Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung – sowohl für die Sitzung des Umweltausschusses am 25.03.2026 als auch für die Ratssitzung am 07.05.2026 – hatte vorgesehen, das positive Votum des Bürgerausschusses zum Bürgerantrag abzulehnen. Ein entsprechender Ratsbeschluss hätte somit faktisch eine Ablehnung des Bürgerantrags durch den Rat bedeutet. Dem Anliegen, Freiflächenphotovoltaik-Anlagen (FFPV) auf dem Meßdorfer Feld zu untersagen, wäre also nicht entsprochen worden.
- Durch den vom Rat mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag wurde ein Beschluss gefasst, der im Wesentlichen der Zielsetzung des Bürgerantrags entspricht: Der Änderungsantrag berücksichtigt die hohe Bedeutung des Meßdorfer Feldes als Kaltluftentstehungsgebiet, als Offenland-Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, als fruchtbare landwirtschaftliche Kulturlandschaft und als wichtiges Naherholungsgebiet. Die Verwaltung wird angehalten, mögliche Projektinteressenten für FFPV auf dem Meßdorfer Feld auf andere, geeignetere Flächen im Stadtgebiet zu verweisen. Außerdem soll ein kommunaler Kriterienkatalog Standards für Naturschutz, Anlagengestaltung und Rückbau setzen, mehr Klarheit für alle Beteiligten schaffen und somit zum konfliktfreien PV-Ausbau beitragen.
Die Bürgerinitiative begrüßt den Beschluss des Umweltausschusses sehr:
Durch den jetzt vorliegenden Ratsbeschluss wurde das Ziel, die Installation von FFPV auf dem Meßdorfer Feld grundsätzlich zu untersagen, zwar nicht vollumfänglich erreicht. Dieses Ziel wäre auch kaum erreichbar gewesen, denn eine grundsätzliche Untersagung vor einem konkreten Bauantrag wäre rechtlich äußerst schwierig und mit hohen Hürden verbunden. Vor diesem Hintergrund wurde auch der vom Bürger Bund Bonn gestellte Antrag, dem Bürgerantrag – und damit einer grundsätzlichen Untersagung von FFPV – zuzustimmen, vom Oberbürgermeister nicht zur Abstimmung gestellt.
Besonders freut uns, dass der Beschluss des Stadtrats die äußerst wichtige Aufforderung an die Verwaltung enthält, die außergewöhnliche multifunktionale Bedeutung des Meßdorfer Feldes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu schützen und ihre Erhaltung sicherzustellen. Die Verwaltung hat diese Aspekte als wichtige öffentliche Belange bei allen Abwägungsentscheidungen umfassend in die Prüfung einzubeziehen.
Der Beschluss der Stadtrats ist ein wichtiges Signal für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes!
Wir sehen unseren Bürgerantrag daher als erfolgreich an und möchten uns an dieser Stelle noch mal ganz herzlich bei allen bedanken, die den Bürgerantrag unterstützt und unsere Online-Petition gegen die Installation von FF-PV auf dem Meßdorfer Feld unterschrieben haben. Dies war von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unseres Bürgerantrags.
Den Beratungsverlauf zum Bürgerantrag haben wir hier noch einmal im Überblick zusammengefasst:
Es war ein weiter Weg und hat rund 1,5 Jahre gedauert:
- Antragstellung: Am 11. 2024 stellt Rudolf Schmitz, Sprecher der Bürgerinitiative, den Bürgerantrag zur Untersagung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen (FFPV) auf dem Meßdorfer Feld.
- Der Bürgerausschuss stimmt dem Antrag am 06.2025 einstimmig zu und verweist ihn zur weiteren Beratung an den Stadtrat.
- Der Rat der Stadt Bonn diskutiert den Bürgerantrag am 01.2026 intensiv und lebhaft. Im Ergebnis wird mehrheitlich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN angenommen, den Bürgerantrag zur weiteren rechtlichen Prüfung in den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz und in den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda zu verweisen.
- Im Planungsausschuss wird der Bürgerantrag am 03.2026 behandelt und ohne Votum an den Umweltausschuss verwiesen.
- Die Beratung im Umweltausschuss erfolgt am 03.2026 mit einem aus Sicht der Bürgerinitiative erfreulichem Ergebnis: Der Umweltausschuss stimmt mehrheitlich einem gemeinsam von der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion und der Volt-Gruppe eingebrachten Änderungsantrag zu.
- Der Rat berät den Bürgerantrag in seiner Sitzung am 05.2026 abschließend. Er beschließt mehrheitlich, den von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion und Volt gemeinsam gestellten Änderungsantrag anzunehmen. Der Änderungsantrag entspricht inhaltlich dem bereits vom Umweltausschuss an 25.03.2026 beschlossenen Änderungsantrag und kommt inhaltlich dem Anliegen des Bürgerantrages weitgehend entgegen.

