Der Bürgerantrag zur Untersagung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) auf dem Meßdorfer Feld wurde im Januar 2026 vom Stadtrat zur fachlichen Beratung und rechtlichen Würdigung an den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz und den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda verwiesen.
Im Planungsausschuss wurde der Bürgerantrag am 24.03.2026 behandelt und ohne Votum an den Umweltausschuss verwiesen. Die Beratung im Umweltausschuss erfolgte am 25.03.2026 mit folgendem aus Sicht der Bürgerinitiative erfreulichem Ergebnis:
Die ursprüngliche Beschlussvorlage hatte vorgesehen, das Votum des Bürgerausschusses abzulehnen. Das Votum des Bürgerausschusses hatte die Intention, Freiflächen-Photovoltaik auf dem Meßdorfer Feld zu untersagen und damit der Forderung des Bürgerantrags entsprochen.
Durch einen gemeinsam von der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion und der Volt-Gruppe eingebrachten Änderungsantrag (242047-04 AA) wurde die ursprüngliche Beschlussvorlage wesentlich (und im Sinne des Bürgerantrags) geändert und vom Umweltausschuss mehrheitlich beschlossen. Der Änderungsantrag im Wortlaut kann aufgerufen werden unter: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026207&refresh=false&TOLFDNR=2087526
Die Bürgerinitiative begrüßt den Beschluss des Umweltausschusses sehr.
Durch den jetzt vorliegenden Beschluss des Umweltausschusses wurde das Ziel, die Installation von FF-PV auf dem Meßdorfer Feld grundsätzlich zu untersagen, zwar nicht 100%-ig erreicht. Wie wir heute wissen, ist eine solche Untersagung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Dennoch sehen wir unseren Bürgerantrag als erfolgreich an:
Der Beschluss berücksichtigt die hohe Bedeutung des Meßdorfer Feldes als Kaltluftentstehungsgebiet, als Offenland-Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, als fruchtbare landwirtschaftliche Kulturlandschaft und als wichtiges Naherholungsgebiet. Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit möglichen Projektinteressenten für Freiflächen-PV auf dem Meßdorfer Feld auf andere, geeignetere Flächen im Stadtgebiet zu verweisen. Außerdem soll ein kommunaler Kriterienkatalog Standards für Naturschutz, Anlagengestaltung und Rückbau setzen, mehr Klarheit für alle Beteiligten schaffen und somit zum konfliktfreien PV-Ausbau beitragen.
Besonders freut uns, dass der Beschluss die äußerst wichtige Aufforderung an die Verwaltung enthält, soweit Anträge eingehen, die genannten Funktionen und die außergewöhnliche multifunktionale Bedeutung des Meßdorfer Feldes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu schützen und ihre Erhaltung sicherzustellen. Die Verwaltung hat diese Aspekte als wichtige öffentliche Belange bei allen Abwägungsentscheidungen umfassend in die Prüfung einzubeziehen.
Wir möchten uns an dieser Stelle noch mal ganz herzlich bei allen bedanken, die unseren Bürgerantrag unterstützt haben und unsere Online-Petition gegen die Installation von FF-PV auf dem Meßdorfer Feld unterschrieben haben. Dies war von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unseres Bürgerantrags.

